BAG Urteil – Einführung elektronische Zeiterfassung
Sind Sie bereit für die Gesetzesänderung?
Arbeitgeber sind nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann.
Nach dem „Stechuhr-Urteil“ des Europäischen Gerichtshofs von Mai 2019 entschied dies nun das Bundesarbeitsgericht am 13.09.2022 in Erfurt.
Eine Zeiterfassung wird nötig! Handeln Sie proaktiv und bleiben Sie als Arbeitgeber nicht in diesem derzeitigen rechtwidrigen Zustand.
Wir haben die passenden Anwendungen mit denen Sie die Arbeitszeiten in der Sage HR Suite einfach erfassen und weiterverarbeiten können.
Das leistet unsere Zeitwirtschaftssoftware für Sie
Das Zeitmanagement – ein Modul der Sage HR Suite – unterstützt Sie bei der Planung, Erfassung und Verarbeitung von Arbeitszeiten. Umfangreiche Einstellungsmöglichkeiten in den Stammdaten bieten Ihnen genügend Flexibilität, um komplexe gesetzliche oder betriebliche Anforderungen abzubilden. Ihre Mitarbeiter erfassen ihre Arbeitszeiten am Arbeitsplatz über ein Terminal oder mobil – digital, überall und jederzeit.
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Mit unserer Zeitwirtschaftssoftware sind Sie auch mit Blick auf die Verordnungen auf der sicheren Seite.