Wie ändert sich die Reisekostenabrechnung 2026 für KMU?

Aufgeräumter Schreibtisch mit Reisekostenabrechnung, Laptop mit HR-Dashboard, Kalender 2026 und Euromünzen auf Birkenholz.
//22. Juni 2026//

Die Reisekostenabrechnung 2026 bringt für kleine und mittlere Unternehmen vor allem aktualisierte Pauschalen sowie weiterhin geltende Dokumentationspflichten mit sich. Wer Dienstreisen steuer- und sozialversicherungsrechtlich korrekt abrechnen möchte, muss die jeweils gültigen Verpflegungsmehraufwendungen, Kilometerpauschalen und Belegpflichten kennen und konsequent anwenden. Fehler bei der Reisekostenabrechnung führen schnell zu Nachzahlungen oder Beanstandungen bei Betriebsprüfungen.

Veraltete Pauschalen kosten Sie bares Geld und führen zu unnötigen Nachzahlungen

Wer Reisekosten auf Basis veralteter Werte abrechnet, riskiert entweder zu hohe Erstattungen, die nachträglich als geldwerter Vorteil versteuert werden müssen, oder zu niedrige Erstattungen, die Mitarbeitende auf eigenen Kosten sitzen lassen. Beides ist vermeidbar. Die einfachste Gegenmaßnahme: Pauschalen zu Jahresbeginn systematisch prüfen und in der Abrechnungssoftware aktualisieren, bevor die erste Dienstreise des Jahres stattfindet.

Manuelle Reisekostenprozesse bremsen Ihre HR-Abteilung stärker, als Sie vermuten

Papierbelege, Excel-Tabellen und E-Mail-Weiterleitungen erscheinen zunächst handhabbar, doch der versteckte Aufwand summiert sich schnell. Rückfragen, fehlende Belege, manuelle Übertragungsfehler und verspätete Erstattungen belasten sowohl die HR-Abteilung als auch die Mitarbeitenden. Der entscheidende Schritt ist die Umstellung auf einen strukturierten, softwaregestützten Prozess, der Erfassung, Prüfung und Übergabe an die Entgeltabrechnung in einem System zusammenführt.

Was ändert sich bei der Reisekostenabrechnung 2026?

Zum Jahreswechsel 2026 werden die steuerlichen Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen und die Kilometerpauschale für Pkw-Dienstreisen voraussichtlich angepasst. Die grundlegenden Regeln des deutschen Reisekostenrechts bleiben stabil; dennoch sollten Unternehmen die offiziellen Bekanntmachungen des Bundesfinanzministeriums zum Jahresbeginn aktiv verfolgen.

Konkret bedeutet das: Unternehmen, die ihre Reisekostenabrechnung auf Basis gesetzlicher Pauschalen durchführen, müssen die aktuellen Werte rechtzeitig in ihre Systeme einpflegen. Wer individuelle Erstattungsregelungen im Arbeitsvertrag oder in Betriebsvereinbarungen festgelegt hat, sollte prüfen, ob diese noch mit den steuerlich zulässigen Höchstgrenzen übereinstimmen. Eine Überschreitung der Pauschalen ist grundsätzlich möglich, führt aber zu steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen, die vorab einkalkuliert werden sollten. Für konkrete Steuerberatung empfiehlt sich die Rücksprache mit einer zugelassenen Steuerberaterin oder einem zugelassenen Steuerberater.

Welche Pauschalen gelten 2026 für Dienstreisen?

Für 2026 gelten voraussichtlich die vom Bundesfinanzministerium festgelegten Verpflegungsmehraufwendungen: bei einer Abwesenheit von mehr als acht Stunden ein Tagessatz, bei mehrtägigen Reisen ein höherer Tagessatz sowie reduzierte Beträge für An- und Abreisetage. Die Kilometerpauschale für Pkw-Fahrten beträgt derzeit 0,30 Euro je Kilometer, wobei ab einer bestimmten Jahreskilometerleistung ein erhöhter Satz gilt.

Diese Werte sind steuerlich anerkannte Höchstgrenzen für steuerfreie Erstattungen. Unternehmen können auch niedrigere Beträge erstatten oder gar keine Pauschalen zahlen, wenn Mitarbeitende die Kosten selbst tragen. Wichtig ist, dass die gewählte Regelung konsistent angewendet und dokumentiert wird. Für Auslandsdienstreisen gelten länderspezifische Pauschalen, die das Bundesfinanzministerium jährlich in einem gesonderten Schreiben veröffentlicht. Wer regelmäßig ins Ausland reist, sollte diese Tabellen fest im Blick behalten.

Welche Pflichten haben KMU bei der Reisekostenabrechnung?

KMU sind verpflichtet, Reisekosten vollständig zu dokumentieren, Belege aufzubewahren und die Abrechnung prüfbar zu gestalten. Dazu gehören unter anderem Angaben zu Reisezweck, Reisedauer, Zielort und den entstandenen Kosten. Die Aufbewahrungsfrist für steuerrelevante Unterlagen beträgt in der Regel zehn Jahre.

Darüber hinaus müssen Unternehmen sicherstellen, dass Reisekostenabrechnungen korrekt in die Lohn- und Gehaltsabrechnung einfließen, sofern Erstattungen über die steuerlichen Pauschalen hinausgehen. Diese Beträge sind als geldwerter Vorteil zu behandeln und entsprechend zu verbeitragen. Auch die Trennung zwischen steuerfreien und steuerpflichtigen Anteilen einer Erstattung muss sauber dokumentiert sein. Diese Anforderungen können sich durch gesetzliche Änderungen jederzeit weiterentwickeln, weshalb eine laufende Aktualisierung der internen Prozesse und Richtlinien empfehlenswert ist.

Wie funktioniert eine digitale Reisekostenabrechnung für KMU?

Eine digitale Reisekostenabrechnung läuft in einem strukturierten Prozess ab: Mitarbeitende erfassen ihre Ausgaben und Belege direkt per App oder Webportal, die Daten werden automatisch auf Plausibilität geprüft, und nach Freigabe durch die Führungskraft fließen die Informationen direkt in die Entgeltabrechnung ein.

Der Vorteil gegenüber manuellen Prozessen liegt nicht nur in der Zeitersparnis, sondern auch in der Fehlerreduktion. Automatische Plausibilitätsprüfungen erkennen zum Beispiel doppelte Einreichungen oder Überschreitungen der steuerlich zulässigen Pauschalen. Belege werden digital archiviert und sind im Rahmen einer Betriebsprüfung sofort abrufbar. Für KMU, die bereits eine HR-Software im Einsatz haben, lohnt sich die Prüfung, ob sich das Modul für die Reisekostenabrechnung in das bestehende System integrieren lässt, damit Daten nicht mehrfach erfasst werden müssen.

  1. Reisekosten und Belege per App oder Webportal erfassen
  2. Automatische Prüfung auf Vollständigkeit und Pauschalgrenzen
  3. Genehmigung durch Vorgesetzte im System
  4. Übergabe der Daten an die Entgeltabrechnung
  5. Archivierung der Belege revisionssicher im System

Welche Fehler passieren häufig bei der Reisekostenabrechnung?

Die häufigsten Fehler bei der Reisekostenabrechnung sind fehlende oder unvollständige Belege, falsch angewendete Pauschalen, nicht dokumentierte Reisezwecke und die fehlerhafte Trennung von steuerfreien und steuerpflichtigen Erstattungsanteilen. Diese Fehler fallen spätestens bei einer Betriebsprüfung auf.

Ein besonders verbreiteter Fehler ist die Verwendung veralteter Pauschalen, weil die internen Richtlinien nicht rechtzeitig zum Jahresbeginn aktualisiert wurden. Ebenso problematisch ist die fehlende Unterscheidung zwischen beruflich und privat veranlassten Reiseanteilen, etwa wenn eine Dienstreise mit einem privaten Aufenthalt kombiniert wird. Hier muss der Anteil der beruflichen Veranlassung nachvollziehbar dokumentiert sein. Ein weiterer Klassiker: Mitarbeitende reichen Belege unvollständig oder verspätet ein, was die Abrechnung verzögert und im schlimmsten Fall Fristen versäumen lässt.

Welche Software eignet sich für die Reisekostenabrechnung im Mittelstand?

Für den Mittelstand eignet sich Software, die die Reisekostenabrechnung direkt mit der Entgeltabrechnung verbindet, gesetzliche Pauschalen automatisch berücksichtigt und eine revisionssichere Belegarchivierung bietet. Entscheidend ist, dass das System in die bestehende HR-Infrastruktur integrierbar ist und keine Dateninseln entstehen.

Wichtige Auswahlkriterien sind unter anderem: eine intuitive Erfassungsmaske für Mitarbeitende, automatische Prüflogiken, eine Anbindung an DATEV oder die hausinterne Finanzbuchhaltung sowie eine revisionssichere Archivierung. Unternehmen, die bereits eine HR-Plattform nutzen, profitieren davon, wenn die Reisekostenabrechnung als Modul innerhalb desselben Systems läuft, da so alle relevanten Daten in einer einheitlichen Datenbasis zusammengeführt werden.

So unterstützt HRWare Sie bei der Reisekostenabrechnung

Reisekosten korrekt abzurechnen ist kein isoliertes Problem, sondern Teil des gesamten Entgeltprozesses. Wir bei HRWare Consulting begleiten mittelständische Unternehmen dabei, ihre HR-Prozesse so aufzustellen, dass Reisekostenabrechnung, Zeitwirtschaft und Entgeltabrechnung reibungslos ineinandergreifen.

Konkret unterstützen wir Sie mit:

  • Prozessberatung: Wir analysieren Ihren aktuellen Reisekostenprozess und zeigen, wo Automatisierungspotenzial besteht.
  • Systemintegration: Reisekostenabrechnung als Teil der Sage HR Suite, mit direkter Anbindung an DATEV und die Finanzbuchhaltung, damit keine Daten doppelt erfasst werden müssen.
  • BPO-Option: Wer die gesamte Entgeltabrechnung inklusive Reisekostenverarbeitung auslagern möchte, kann unseren Lohn- und Gehaltsabrechnungsservice nutzen, der gesetzeskonform, termingerecht und auf einem zertifizierten System läuft.
  • Schulungen: Über die HRWare Akademie bieten wir praxisnahe Trainings, damit Ihre HR-Abteilung neue Funktionen sicher anwenden kann.
  • Laufender Support: Unsere Betreuung endet nicht mit der Implementierung. Wir bleiben Ihr Ansprechpartner, wenn sich gesetzliche Anforderungen ändern.

Sie möchten wissen, wie eine integrierte Lösung für Ihr Unternehmen aussehen könnte? Sprechen Sie uns gerne direkt an, und wir schauen gemeinsam, was zu Ihrem Prozess passt.

Ähnliche Artikel

Ähnliche Artikel