Ja, als Arbeitgeber dürfen Sie Lohnabrechnungen grundsätzlich selbst erstellen. Ob das sinnvoll ist, hängt von der Unternehmensgröße, den internen Ressourcen und der vorhandenen Software ab. Die Entgeltabrechnung ist gesetzlich geregelt und erfordert aktuelles Wissen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht. Wer die Abrechnung selbst übernimmt, braucht eine zuverlässige Softwarelösung und ausreichende Fachkenntnisse, um Fehler und Nachzahlungen zu vermeiden.
Fehler in der Entgeltabrechnung kosten mehr als nur Zeit
Falsch berechnete Beiträge, vergessene Steuermerkmale oder verspätete Meldungen führen schnell zu Nachforderungen durch Sozialversicherungsträger oder das Finanzamt. Für Unternehmen bedeutet das nicht nur finanzielle Risiken, sondern auch einen Vertrauensverlust bei den Mitarbeitenden. Der erste Schritt zur Absicherung ist eine strukturierte Prozessdokumentation, kombiniert mit einer Software, die gesetzliche Änderungen automatisch einspielt und Plausibilitätsprüfungen durchführt.
Manueller Aufwand bremst die Effizienz Ihrer HR-Abteilung
Viele HR-Teams verbringen einen erheblichen Teil ihrer Arbeitszeit mit der Pflege von Stammdaten, dem Abgleich von Zeitwirtschaftsdaten und der Erstellung von Bescheinigungen, obwohl diese Aufgaben heute weitgehend automatisiert werden können. Wer die Entgeltabrechnung effizienter gestalten möchte, sollte prüfen, welche Schritte im aktuellen Prozess noch manuell ablaufen und wo eine integrierte Softwarelösung oder ein externer Dienstleister echte Entlastung bringt.
Was ist eine Lohnabrechnung und was muss sie enthalten?
Eine Lohnabrechnung, korrekt als Entgeltabrechnung bezeichnet, ist ein schriftlicher Nachweis über das Arbeitsentgelt eines Beschäftigten für einen bestimmten Abrechnungszeitraum. Sie muss unter anderem Angaben zum Bruttoentgelt, zur Steuerklasse, zu den Sozialversicherungsbeiträgen, zu Abzügen und zum Nettoauszahlungsbetrag enthalten. Die genauen gesetzlichen Pflichtangaben können sich ändern.
Arbeitgeber sind nach dem Nachweisgesetz und weiteren arbeitsrechtlichen Regelungen verpflichtet, ihren Beschäftigten eine verständliche Abrechnung auszuhändigen. Dazu gehören in der Regel Angaben wie der Abrechnungszeitraum, die Art und Höhe des Entgelts, die einbehaltenen Steuern sowie die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Welche Angaben im Einzelfall verpflichtend sind, kann je nach Beschäftigungsverhältnis und aktueller Rechtslage variieren.
Neben den gesetzlichen Mindestangaben empfiehlt es sich, die Abrechnung so aufzubereiten, dass Mitarbeitende sie ohne Fachkenntnisse nachvollziehen können. Transparenz schafft Vertrauen und reduziert Rückfragen an die Personalabteilung.
Darf ich als Arbeitgeber Lohnabrechnungen selbst erstellen?
Ja, Arbeitgeber dürfen die Entgeltabrechnung selbst durchführen. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, diese an einen Steuerberater oder externen Dienstleister auszulagern. Voraussetzung ist, dass die Abrechnung korrekt, vollständig und fristgerecht erfolgt und alle Melde- und Abführungspflichten eingehalten werden.
Die Verantwortung für Richtigkeit und Vollständigkeit liegt immer beim Arbeitgeber, unabhängig davon, wer die Abrechnung operativ erstellt. Das betrifft unter anderem die pünktliche Abführung der Lohnsteuer über das ELSTER-Verfahren, die korrekte Meldung an die Sozialversicherungsträger sowie die Einhaltung von Fristen für Jahresabschlüsse und Bescheinigungen.
Wer die Abrechnung intern erledigt, braucht aktuelles Wissen über Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht. Dieses Wissen muss kontinuierlich aktualisiert werden, da sich relevante Grenzwerte, Beitragssätze und gesetzliche Anforderungen regelmäßig ändern.
Wie aufwendig ist es, Lohnabrechnungen selbst zu erstellen?
Der Aufwand hängt stark von der Anzahl der Beschäftigten, der Komplexität der Vergütungsstrukturen und der eingesetzten Software ab. Bei wenigen Mitarbeitenden mit einfachen Verhältnissen ist der Aufwand überschaubar. Mit wachsender Belegschaft, verschiedenen Beschäftigungsarten oder tariflichen Besonderheiten steigt der Aufwand erheblich.
Typische Aufgaben bei der monatlichen Entgeltabrechnung umfassen unter anderem:
- Pflege und Aktualisierung von Stammdaten
- Übernahme von Zeitwirtschaftsdaten und variablen Vergütungsbestandteilen
- Berechnung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
- Elektronische Meldungen an Krankenkassen und Finanzamt
- Erstellung und Versand von Abrechnungen und Bescheinigungen
- Übergabe an die Finanzbuchhaltung, zum Beispiel über eine Anbindung an DATEV
Hinzu kommen Sonderaufgaben wie die Verarbeitung von Kurzarbeit, Elternzeit, betrieblicher Altersvorsorge oder Einmalzahlungen. Je mehr dieser Fälle im Unternehmen vorkommen, desto mehr Fachkenntnisse und Kapazitäten werden intern benötigt.
Was sind die Unterschiede zwischen Software, Steuerberater und HR-Dienstleister?
Bei der Entgeltabrechnung gibt es drei grundlegende Modelle: Sie erledigen die Abrechnung selbst mit einer Softwarelösung, beauftragen einen Steuerberater oder übergeben den Prozess an einen spezialisierten HR-Dienstleister. Jedes Modell hat unterschiedliche Implikationen für Kosten, Kontrolle und internen Aufwand.
Eigene Software: Das Unternehmen behält die volle Kontrolle und Datensouveränität. Die Abrechnung läuft intern ab, erfordert aber qualifiziertes Personal und laufende Weiterbildung. Der Vorteil liegt in der Flexibilität und der direkten Datenverfügbarkeit für HR-Auswertungen.
Steuerberater: Der Steuerberater übernimmt die Abrechnung auf Basis der übermittelten Daten. Das entlastet intern, bedeutet aber auch eine Abhängigkeit von Fristen und Kommunikationswegen. Die HR-Daten liegen außerhalb des Unternehmens, was bei Auswertungen oder kurzfristigen Anfragen zu Verzögerungen führen kann.
HR-Dienstleister: Ein spezialisierter Dienstleister, der ausschließlich auf Entgeltabrechnung und HR-Prozesse ausgerichtet ist, kombiniert Fachkompetenz mit definierten Serviceleistungen. Anders als beim Steuerberater steht die Lohn- und Gehaltsabrechnung im Mittelpunkt und nicht als Nebenleistung.
Welche Software eignet sich für die Lohnabrechnung im Mittelstand?
Für mittelständische Unternehmen eignet sich eine Softwarelösung, die gesetzliche Anforderungen automatisch abbildet, gängige Schnittstellen wie die Anbindung an DATEV oder das ELSTER-Verfahren mitbringt und sich in bestehende HR-Prozesse integrieren lässt. Wichtig sind außerdem eine verlässliche Update-Versorgung und ein gut erreichbarer Support.
Neben den technischen Anforderungen sollte die Software skalierbar sein, also mit dem Unternehmen wachsen können. Wer heute mit der Entgeltabrechnung startet, wird mittelfristig vielleicht auch Zeitwirtschaft, digitale Personalakte oder Personalcontrolling digital abbilden wollen. Eine modulare Lösung, die sich schrittweise erweitern lässt, vermeidet spätere Systemwechsel.
Für Unternehmen, die keine eigene IT-Infrastruktur für Personaldaten betreiben möchten, bietet sich zudem eine Hosting-Option an, bei der die Software auf einem zertifizierten Server betrieben wird. Das reduziert den internen IT-Aufwand und schafft Planungssicherheit beim Datenschutz.
Wann sollte man die Lohnabrechnung lieber auslagern?
Die Entgeltabrechnung sollte ausgelagert werden, wenn internes Fachwissen fehlt, Kapazitäten knapp sind oder das Fehlerrisiko durch steigende Komplexität zu groß wird. Auch bei Unternehmenswachstum, hoher Fluktuation im Payroll-Team oder häufigen gesetzlichen Änderungen kann Outsourcing die stabilere Lösung sein.
Konkrete Situationen, in denen eine Auslagerung sinnvoll ist:
- Die zuständige Person im Unternehmen fällt aus oder verlässt das Unternehmen.
- Die Belegschaft wächst, und der Abrechnungsaufwand übersteigt die internen Kapazitäten.
- Komplexe Vergütungsstrukturen, Tarifverträge oder internationale Beschäftigungsverhältnisse erhöhen das Fehlerrisiko.
- Gesetzliche Änderungen werden intern nicht zeitnah umgesetzt.
- Die Abrechnung bindet Ressourcen, die für strategische HR-Aufgaben fehlen.
Outsourcing bedeutet nicht den Verlust der Kontrolle über die eigenen Daten. Ein professioneller Dienstleister arbeitet auf Basis klarer Servicevereinbarungen, liefert termingerecht und hält alle gesetzlichen Anforderungen ein, ohne dass das Unternehmen intern Kapazitäten für Weiterbildung und Systemwartung aufwenden muss.
So unterstützt HRWare bei der Entgeltabrechnung
Ob Sie die Abrechnung intern effizienter gestalten oder vollständig auslagern möchten: Wir begleiten Sie dabei. Als spezialisierter Sage-Premium-Partner bieten wir Ihnen zwei Wege:
- Softwaregestützte Eigenlösung: Wir implementieren und betreuen die Sage HR Suite für Ihre interne Entgeltabrechnung, inklusive Anbindung an DATEV und das ELSTER-Verfahren, laufendem Support und Schulungen über unsere eigene HRWare Akademie.
- BPO-Abrechnungsservice: Wir übernehmen die vollständige oder teilweise Entgeltabrechnung für Sie, gesetzeskonform, termingerecht und auf einem zertifizierten System in Deutschland, inklusive elektronischem Meldewesen, Bescheinigungen und Übergabe an die Finanzbuchhaltung.
- Modularer Einstieg: Sie starten mit dem, was Sie heute brauchen, und erweitern bei Bedarf, zum Beispiel um Zeitwirtschaft, digitale Personalakte oder Personalcontrolling.
- Langfristige Betreuung: Unsere Unterstützung endet nicht nach der Einführung. Wir stehen Ihnen dauerhaft als Ansprechpartner zur Verfügung.
Sprechen Sie uns an und erfahren Sie, welches Modell zu Ihrem Unternehmen passt. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf, und wir besprechen gemeinsam den nächsten Schritt.





