Welche Arbeitszeitregeln gelten für Auszubildende?

Wer Auszubildende beschäftigt, trägt eine besondere Verantwortung. Denn neben den allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorgaben gelten für Azubis eigene Regelungen, die den Schutz junger Menschen in den Mittelpunkt stellen. Für Ausbildungsbetriebe bedeutet das: Arbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten müssen nicht nur korrekt geplant, sondern auch sorgfältig dokumentiert werden. Wer hier den Überblick verliert, riskiert nicht nur Verstöße gegen das Arbeitsrecht, sondern schadet auch dem Vertrauensverhältnis zu den Auszubildenden. Eine verlässliche digitale Zeitwirtschaft kann dabei helfen, alle gesetzlichen Anforderungen von Anfang an sauber abzubilden.
Gesetzliche Grundlagen: JArbSchG und BBiG im Überblick
Die Arbeitszeiten von Auszubildenden werden durch zwei zentrale Gesetze geregelt: das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Beide Regelwerke verfolgen das Ziel, junge Menschen vor Überlastung zu schützen und gleichzeitig eine qualitativ hochwertige Ausbildung zu gewährleisten.
Das JArbSchG gilt für minderjährige Auszubildende, also für alle unter 18 Jahren. Es legt unter anderem Höchstarbeitszeiten, Pausenregelungen, Verbote von Nachtarbeit und Beschränkungen für bestimmte Tätigkeiten fest. Das BBiG wiederum regelt übergreifend das Ausbildungsverhältnis und enthält Vorgaben, die auch für volljährige Azubis relevant sind, etwa zur Anrechnung von Berufsschulzeiten auf die Ausbildungszeit. Ausbildungsbetriebe sollten beide Gesetze kennen und deren Anforderungen im Alltag konsequent umsetzen.
Höchstarbeitszeiten für minderjährige und volljährige Azubis
Ob ein Auszubildender minderjährig oder volljährig ist, macht in der Praxis einen erheblichen Unterschied. Die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten unterscheiden sich deutlich und müssen im Betrieb entsprechend berücksichtigt werden.
Minderjährige Auszubildende
Für Azubis unter 18 Jahren schreibt das JArbSchG vor, dass die tägliche Arbeitszeit acht Stunden und die wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden nicht überschreiten darf. An Berufsschultagen gelten besondere Regelungen: Wenn der Unterricht mehr als fünf Stunden umfasst, darf der Auszubildende an diesem Tag nicht zusätzlich im Betrieb eingesetzt werden. Berufsschulzeiten werden grundsätzlich auf die Ausbildungszeit angerechnet.
Volljährige Auszubildende
Für Azubis ab 18 Jahren gilt das allgemeine Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Danach beträgt die reguläre Höchstarbeitszeit acht Stunden täglich, die unter bestimmten Voraussetzungen auf bis zu zehn Stunden ausgedehnt werden kann, sofern ein Ausgleich innerhalb von sechs Monaten erfolgt. Auch hier gilt: Berufsschulzeiten sind auf die betriebliche Ausbildungszeit anzurechnen, was bei der Planung der Wochenarbeitszeit berücksichtigt werden muss.
Pausen, Ruhezeiten und Nachtarbeit in der Ausbildung
Neben den Höchstarbeitszeiten regeln JArbSchG und ArbZG auch Pausen und Ruhezeiten, die für Auszubildende verbindlich einzuhalten sind. Gerade in der Praxis werden diese Vorgaben manchmal unterschätzt, obwohl Verstöße empfindliche Konsequenzen haben können.
Für minderjährige Azubis gilt: Bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb bis zu sechs Stunden ist eine Pause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben. Bei mehr als sechs Stunden erhöht sich die Mindestpause auf 60 Minuten. Die Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen muss mindestens zwölf Stunden betragen. Nachtarbeit, also Arbeit zwischen 20 und 6 Uhr, ist für Minderjährige grundsätzlich verboten, mit wenigen branchenspezifischen Ausnahmen, etwa im Gaststättengewerbe oder in der Landwirtschaft.
Für volljährige Azubis gelten die allgemeinen Pausenregelungen des ArbZG: Ab sechs Stunden Arbeitszeit ist eine Pause von mindestens 30 Minuten, ab neun Stunden eine Pause von mindestens 45 Minuten einzuhalten. Die tägliche Ruhezeit beträgt mindestens elf Stunden. Nachtarbeit ist für volljährige Azubis grundsätzlich möglich, muss jedoch im Ausbildungsvertrag vereinbart sein und dem Ausbildungszweck dienen.
Überstunden, Mehrarbeit und Ausgleichspflichten
Überstunden in der Ausbildung sind ein sensibles Thema. Grundsätzlich gilt: Auszubildende sind keine regulären Arbeitskräfte, die nach Bedarf eingesetzt werden. Der Ausbildungszweck muss stets im Vordergrund stehen.
Für minderjährige Azubis ist Mehrarbeit über die gesetzlichen Höchstgrenzen hinaus grundsätzlich unzulässig. Für volljährige Azubis kann Mehrarbeit in bestimmten Grenzen anfallen, muss aber innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen ausgeglichen werden. Wichtig ist dabei, dass Überstunden nicht einfach ignoriert oder stillschweigend angesammelt werden dürfen. Arbeitgeber sind verpflichtet, die geleisteten Arbeitszeiten zu dokumentieren und Ausgleichsansprüche aktiv zu verwalten. Wer Überstunden digital erfasst, hat jederzeit den Überblick und kann Ausgleichszeiträume rechtzeitig einleiten.
Darüber hinaus sollten Ausbildungsbetriebe beachten, dass Mehrarbeit, die über die vereinbarte Ausbildungszeit hinausgeht, grundsätzlich vergütet oder durch Freizeitausgleich abgegolten werden muss. Eine transparente Dokumentation schützt beide Seiten und stärkt das Vertrauen im Ausbildungsverhältnis.
Digitale Arbeitszeiterfassung als Lösung für Ausbildungsbetriebe
Die korrekte Dokumentation von Arbeitszeiten ist für Ausbildungsbetriebe keine optionale Zusatzaufgabe, sondern eine gesetzliche Pflicht. Spätestens seit der EuGH-Entscheidung zur Arbeitszeiterfassung und den daraus resultierenden nationalen Entwicklungen ist klar: Eine verlässliche, nachvollziehbare Zeitdokumentation ist für alle Arbeitgeber verpflichtend, unabhängig von der Unternehmensgröße. Für Betriebe mit Auszubildenden kommt hinzu, dass die besonderen Schutzvorschriften des JArbSchG eine besonders genaue Erfassung erfordern.
Manuelle Listen oder Excel-Tabellen stoßen hier schnell an ihre Grenzen. Sie sind fehleranfällig, schwer auswertbar und bieten keine automatische Warnung, wenn gesetzliche Grenzen zu überschreiten drohen. Eine moderne Zeitwirtschaft-Software hingegen ermöglicht es, Arbeitszeiten minutengenau zu erfassen, Pausenzeiten gesetzeskonform zu dokumentieren und Arbeitszeitkonten automatisch zu führen. Gerade bei minderjährigen Azubis, für die strengere Regeln gelten, ist eine softwaregestützte Lösung ein echter Sicherheitsanker.
So unterstützt HRWare Ausbildungsbetriebe bei der Arbeitszeitverwaltung
Wir bei HRWare Consulting wissen, dass Ausbildungsbetriebe mit den Zeitvorgaben für Azubis eine besondere Herausforderung meistern müssen. Genau hier setzt das Zeitwirtschaft-Modul der Sage HR Suite an. Es bietet Ihnen eine durchgängige, gesetzeskonforme Lösung, die speziell auf die Anforderungen mittelständischer Unternehmen zugeschnitten ist.
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- Pausenzeiten und Ruhezeiten automatisch überwachen und bei Unterschreitung gesetzlicher Mindestgrenzen Hinweise erhalten
- Arbeitszeitkonten automatisch führen und Ausgleichszeiträume im Blick behalten
- Unterschiedliche Arbeitszeitmodelle, darunter Gleitzeit, Schichtarbeit und Teilzeit, flexibel abbilden
- Die Anbindung an DATEV sicherstellen, sodass Zeitdaten nahtlos in die Entgeltabrechnung fließen
- Alle relevanten Nachweise rechtssicher speichern und bei Bedarf schnell abrufen
Das Modul lässt sich als Teil der Sage HR Suite modular einführen und bei Bedarf um weitere Funktionen wie Abwesenheitsmanagement oder digitale Personalakte erweitern. Unsere Betreuung endet nicht nach der Implementierung: Unser Support-Team steht Ihnen dauerhaft zur Seite, und über die HRWare Akademie bieten wir praxisnahe Schulungen zu allen relevanten Themen an.
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