Wie lange müssen Reisekostenbelege aufbewahrt werden?

Holzschreibtisch mit Reisekostenbelegen, geöffnetem Laptop mit HR-Dashboard und deutschem Kalender für Aufbewahrungsfristen.
//26. Juni 2026//

Reisekostenbelege müssen in Deutschland grundsätzlich zehn Jahre aufbewahrt werden, wenn sie steuerlich relevant sind, zum Beispiel als Betriebsausgabe oder im Rahmen der Lohnabrechnung. Für Belege, die lediglich handelsrechtlich relevant sind, gilt eine Frist von sechs Jahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Beleg entstanden ist. Maßgeblich sind die Vorschriften der Abgabenordnung (AO) sowie des Handelsgesetzbuchs (HGB).

Fehlende Reisekostenbelege können bei einer Betriebsprüfung teuer werden

Wenn Reisekostenbelege nicht vollständig vorliegen, kann das Finanzamt im Rahmen einer Betriebsprüfung die steuerliche Anerkennung der entsprechenden Ausgaben verweigern. Das bedeutet: Erstattungen, die Mitarbeitenden steuerfrei ausgezahlt wurden, können nachträglich als steuerpflichtiger Arbeitslohn eingestuft werden. Das Unternehmen haftet dann unter Umständen für Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge, die nicht einbehalten wurden. Wer frühzeitig klare Prozesse für die Belegerfassung und Aufbewahrung einführt, schützt sich vor genau diesen Risiken.

Unklare Aufbewahrungsprozesse kosten mehr Zeit als die Reise selbst

Viele Personalabteilungen und Buchhaltungsteams kämpfen nicht mit der Frage, ob Belege aufzubewahren sind, sondern damit, wie das am besten gelingt. Papierbelege gehen verloren, Fotos auf privaten Smartphones sind nicht revisionssicher, und E-Mails mit Quittungen landen in unübersichtlichen Postfächern. Das kostet Zeit bei der Abrechnung und erhöht das Risiko, dass Belege im Prüfungsfall fehlen. Der konkrete Ausweg: eine einheitliche, digital gestützte Lösung für die Belegerfassung, die direkt in den Abrechnungsprozess integriert ist.

Welche Reisekostenbelege sind aufbewahrungspflichtig?

Aufbewahrungspflichtig sind unter anderem Quittungen für Fahrtkosten, Übernachtungsrechnungen, Bewirtungsbelege sowie sonstige Ausgaben, die im Rahmen einer beruflichen Reise entstanden sind und erstattet oder steuerlich geltend gemacht werden. Auch interne Dokumente wie Reisekostenabrechnungen, Genehmigungen und Reiseanträge können aufbewahrungspflichtig sein.

Grundsätzlich gilt: Alles, was als Nachweis für eine steuerlich relevante Ausgabe dient, muss aufbewahrt werden. Dazu gehören Originalbelege ebenso wie elektronische Rechnungen, sofern sie die gesetzlichen Anforderungen an Echtheit, Unversehrtheit und Lesbarkeit erfüllen. Die genauen Anforderungen können sich durch gesetzliche Änderungen ändern, weshalb es sich empfiehlt, die aktuellen Vorgaben regelmäßig zu prüfen.

Besonders relevant sind Bewirtungsbelege, da hier zusätzliche Anforderungen gelten: Neben dem Betrag müssen unter anderem Anlass, Ort und die Namen der bewirteten Personen dokumentiert sein. Fehlen diese Angaben, kann der Betriebsausgabenabzug versagt werden.

Wann beginnt die Aufbewahrungsfrist für Reisekostenbelege?

Die Aufbewahrungsfrist beginnt nicht mit dem Datum des Belegs, sondern mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Beleg entstanden ist. Ein Beleg vom März 2024 unterliegt also einer Frist, die erst am 31. Dezember 2024 zu laufen beginnt und entsprechend erst Ende 2034 endet.

Dieser Unterschied ist in der Praxis wichtig, weil er dazu führt, dass Belege aus dem Jahresbeginn deutlich länger aufzubewahren sind, als es das Belegdatum allein vermuten lässt. Wer Belege nach dem Rechnungsdatum aussortiert, riskiert eine zu frühe Vernichtung.

In bestimmten Situationen kann die Frist auch verlängert werden, etwa wenn eine Betriebsprüfung läuft oder steuerliche Verfahren noch offen sind. In diesen Fällen dürfen relevante Unterlagen nicht vernichtet werden, bis das Verfahren abgeschlossen ist.

Dürfen Reisekostenbelege digital aufbewahrt werden?

Ja, Reisekostenbelege dürfen digital aufbewahrt werden, sofern die Anforderungen der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) eingehalten werden. Dazu gehören unter anderem Unveränderlichkeit, Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und jederzeitige Lesbarkeit der Dokumente.

Wer Papierbelege einscannt und digital archiviert, muss sicherstellen, dass der Scan bildlich mit dem Original übereinstimmt und das Original danach unter bestimmten Voraussetzungen vernichtet werden darf. Dieses Verfahren wird als „ersetzendes Scannen“ bezeichnet und ist an konkrete technische und organisatorische Anforderungen geknüpft.

Fotos auf dem Smartphone oder einfache PDF-Dateien in einem Ordner auf dem Desktop erfüllen diese Anforderungen in der Regel nicht. Es braucht ein System, das Belege revisionssicher speichert, Änderungen protokolliert und den Zugriff nachvollziehbar macht. Viele Unternehmen lösen das über ihre Abrechnungssoftware oder ein angebundenes Dokumentenmanagementsystem.

Was passiert, wenn Reisekostenbelege fehlen oder verloren gehen?

Fehlen Reisekostenbelege bei einer steuerlichen Prüfung, kann das Finanzamt die Anerkennung der entsprechenden Betriebsausgaben oder steuerfreien Erstattungen verweigern. Im schlimmsten Fall werden bereits ausgezahlte steuerfreie Beträge nachträglich als Arbeitslohn bewertet, was zu Nachzahlungen bei Lohnsteuer und Sozialversicherung führen kann.

In der Praxis bedeutet das: Unternehmen sollten nicht darauf vertrauen, dass fehlende Belege nachträglich problemlos anerkannt werden. Zwar gibt es in Einzelfällen Möglichkeiten, Belege zu rekonstruieren, etwa durch Kontoauszüge oder Bestätigungen von Hotels und Taxiunternehmen. Diese Ersatznachweise werden aber nicht immer akzeptiert und sind mit erheblichem Aufwand verbunden.

Die beste Strategie ist Prävention: klare Prozesse, kurze Fristen für die Einreichung von Abrechnungen und ein System, das sicherstellt, dass Belege direkt bei ihrer Entstehung erfasst werden.

Wie lassen sich Reisekostenbelege effizient verwalten?

Effizientes Belegmanagement beginnt mit einer klaren Prozessstruktur: Wer reist, erfasst Belege sofort, reicht sie innerhalb einer definierten Frist ein, und das System übernimmt Archivierung und Zuordnung automatisch. Das reduziert Rückfragen, vermeidet Verluste und sorgt für Revisionssicherheit.

In der Praxis hat sich gezeigt, dass manuelle Prozesse, also Papierbelege, Excel-Listen und E-Mail-Anhänge, nicht nur fehleranfällig sind, sondern auch erheblich Zeit kosten – sowohl auf Seiten der Mitarbeitenden, die Reisen abrechnen, als auch auf Seiten der Personalabteilung oder Buchhaltung, die diese Abrechnungen prüft und verarbeitet.

Digitale Lösungen, die direkt in die Entgeltabrechnung integriert sind, schaffen hier einen echten Vorteil: Belege werden einmalig erfasst, stehen allen relevanten Stellen zur Verfügung und sind im Prüfungsfall sofort abrufbar. Das spart Zeit und minimiert das Risiko, dass Unterlagen fehlen.

So unterstützt HRWare bei der Verwaltung von Reisekostenbelegen

Reisekostenprozesse sind nur so verlässlich wie die Strukturen dahinter. Wenn Belege manuell erfasst, per E-Mail eingereicht und in separaten Ordnern abgelegt werden, entstehen Lücken, die bei einer Prüfung zum Problem werden können. Wir bei HRWare kennen diese Herausforderungen aus der täglichen Beratungspraxis und helfen Unternehmen dabei, ihre Prozesse rund um Reisekosten und Entgeltabrechnung sauber aufzustellen.

Im Rahmen unseres Lohn- und Gehaltsabrechnungsservice übernehmen wir nicht nur die Abrechnung, sondern sorgen auch dafür, dass die zugrunde liegenden Prozesse gesetzeskonform und prüfungssicher gestaltet sind. Das umfasst unter anderem:

  • Beratung zu revisionssicherer digitaler Belegaufbewahrung gemäß GoBD
  • Integration von Reisekostenprozessen in die bestehende Abrechnungsstruktur
  • Unterstützung bei der Einrichtung geeigneter Workflows für Erfassung und Freigabe
  • Laufender Support, der auch nach der Implementierung zur Verfügung steht

Sie möchten wissen, wie sich Ihre Reisekostenprozesse konkret verbessern lassen? Sprechen Sie uns an, und wir schauen uns Ihre Situation gemeinsam an.

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